Unter allen INSS-Leistungen ist der Ruhestand aufgrund des Alters eine der relevantesten. Schließlich garantiert es den Bürgern, die ihr Leben lang gearbeitet und einen Beitrag geleistet haben, das Recht auf ein würdevolles Leben.
Erfahren Sie hier, wer Anspruch auf eine Altersrente hat.
Verstehen Sie, wer Anspruch auf Altersrente hat. Jede INSS-versicherte Person, die das Alter, die Wartezeit und die Zahlungsanforderungen erfüllt, kann eine Altersrente beziehen. Deshalb:
Nachfrist: ist der Mindestbetrag an monatlichen Zahlungen, den ein Steuerzahler benötigt, um die INSS-Leistung zu erhalten; Beitrag: Zeitraum, in dem die versicherte Person freiwillig oder sogar obligatorisch erfolgreich Beiträge zur Sozialversicherung geleistet hat. Das erforderliche Alter hingegen ist die Mindestanzahl an Jahren, die eine Person haben muss. Dieses Bedürfnis ist bei Männern und Frauen unterschiedlich. Darüber hinaus ist es auch für städtische Arbeitnehmer und Personen mit Sonderversicherung unterschiedlich.
Wer hat altersbedingt Anspruch auf Rente und was sind die Anspruchsvoraussetzungen? Die Anforderungen an das Rentenalter für einen Arbeitnehmer in städtischen Gebieten sind wie folgt:
65 Jahre für Männer und 62 Jahre für Frauen (gemäß dem neuen Sozialversicherungsgesetz); 180 Monate kostenlos; 15 Beitragsjahre für Frauen und 20 Jahre für Männer. Diese Anforderungen gelten für diejenigen, die ab dem 13. November 2019 begonnen haben, Beiträge zum INSS zu leisten. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, fallen Sie möglicherweise unter das alte Recht oder das Übergangsgesetz.
Das Übergangsgesetz gilt für diejenigen, die am 12. November 2019 nicht alle Anforderungen erfüllten. Sie begannen jedoch bereits vor diesem Datum, Beiträge zum INSS zu leisten.
Die alte Regelung gilt für alle Steuerzahler, die vor dem 12. November begonnen haben, Beiträge zum INSS zu leisten.
Das Übergangsgesetz und das Altersrentengesetz verstehen Wer hat nach dem Altersgesetz und dem Übergangsgesetz Anspruch auf eine Altersrente? Hör zu:
Ruhestand nach altem Recht: Männer im Alter von 65 Jahren und Frauen im Alter von 60 Jahren, beide mit 180 Monaten INSS-Befreiung; Übergangsregelung: Männer müssen 65 Jahre alt sein, Frauen müssen 61,5 Jahre alt sein und sie bieten für beide eine Wartezeit von 15 Jahren + 180 Monaten. Daher muss der Arbeitnehmer wissen, welches Recht für die Geltendmachung seiner Leistungen in erster Linie relevant ist. Denn bei Unregelmäßigkeiten kann das INSS Ihren Antrag ablehnen.
Abschließender Hinweis Es ist zu beachten, dass Landarbeiter und andere Sonderversicherte nicht unter das neue Sozialversicherungsgesetz fallen. Warum haben sich die Anforderungen an das Rentenalter nicht geändert?
Das bedeutet, dass der Versicherte fünf Jahre früher in Rente gehen kann. Das heißt, 60 Jahre für Männer und 55 Jahre für Frauen. Die erforderliche Wartefrist beträgt ebenfalls 180 Monate.
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