Von allen INSS-Leistungen ist der Ruhestand aufgrund des Alters eine der wichtigsten. Schließlich garantiert es den Bürgern, die ihr Leben lang gearbeitet und gespendet haben, das Recht auf einen menschenwürdigen Lebensunterhalt.
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Finden Sie heraus, wer Anspruch auf die Altersrente hat. Jeder INSS-Versicherte, der die Alters-, Wartefrist- und Zahlungsvoraussetzungen erfüllt. Daher:
Nachfrist: ist der Mindestbetrag der monatlichen Zahlungen, die der Steuerzahler leisten muss, um Anspruch auf die INSS-Leistung zu haben; Beitrag: Zeitraum, in dem die versicherte Person tatsächlich freiwillige oder sogar obligatorische Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat. Obwohl es sich bei der Altersanforderung um die Mindestanzahl an Jahren handelt, die eine Person haben muss. Diese Anforderung ist für Männer und Frauen unterschiedlich. Darüber hinaus ist es für Kommunalbedienstete und Sonderversicherte unterschiedlich.
Wer hat Anspruch auf eine altersbedingte Rente und welche Voraussetzungen gibt es für eine Pensionierung? Das Rentenalter für kommunale Arbeitnehmer ist:
65 Jahre für Männer und 62 Jahre für Frauen (gemäß der neuen Sozialversicherungsregelung); Schonfrist von 180 Monaten; 15 Jahre für Frauen und 20 Jahre für Männer. Diese Anforderungen gelten für diejenigen, die am 13. November 2019 mit der Teilnahme am INSS begonnen haben. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, gelten möglicherweise die alte Regelung oder die Übergangsregelung für Sie.
Die Transferregelung gilt für diejenigen, die bis zum 12. November 2019 nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Sie haben jedoch bereits vor diesem Datum mit der Teilnahme am INSS begonnen.
Die alte Regelung gilt für alle Steuerzahler, die vor dem 12. November 2019 mit der Erhebung von INSS begonnen haben. Darüber hinaus hatten sie bereits die Voraussetzungen für den Ruhestand erfüllt.
Übergangsregelung und Altersrentenregelung verstehen Wer hat nach der alten Regelung und der Übergangsregelung Anspruch auf Altersrente? Hör zu:
Ruhestand nach der alten Regelung: Männer im Alter von 65 Jahren und Frauen im Alter von 60 Jahren, beide mit einer 180-monatigen INSS-Kulanzfrist; Übergangsregelung: Männer müssen 65 Jahre alt sein, Frauen 61,5 Jahre, und beide haben 15 Zahlungsjahre + 180 Monate Nachfrist. Daher muss der Arbeitnehmer zuerst darauf achten, welche Regelung passt, und die Leistung einfordern. Bei Unregelmäßigkeiten kann das INSS Ihren Antrag ablehnen.
Aktuelle Tipps Es sei daran erinnert, dass Landarbeiter und andere besonders versicherte Personen nicht von der neuen Sozialversicherungsregelung abgedeckt sind. Warum haben sich die Rentenvoraussetzungen nicht geändert?
Dies bedeutet, dass diese versicherte Person fünf Jahre früher in Rente gehen kann. Das bedeutet 60 Jahre für Männer und 55 Jahre für Frauen. Die erforderliche Wartefrist beträgt ebenfalls 180 Monate.
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